39kompakt September 2020 fo to i St oc kp ho to S a r In Ya P In n G a M die schädigende Tätigkeit nicht aufga ben wurden sie von den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ausge schlossen Das habe sich zwar nur auf neun der insgesamt 80 Berufskrankhei ten bezogen doch zahlenmäßig han delt es sich immerhin um rund die Hälf te aller Anzeigen Denn dazu zählten häufige Erkrankungen wie die der Haut und der Bandscheibe Mit fatalen Kon sequenzen Viele betroffene Arbeit nehmer sahen sich genötigt trotz ihrer Beschwerden weiterzuarbeiten aus Gründen der finanziellen Unsicherheit Die Anerkennung einer Berufskrank heit soll demnächst nicht mehr davon ab hängig gemacht werden ob die Tätigkeit weiterhin ausgeführt wird Auch will der Gesetzgeber künftig auf mehr Prävention setzen So sollen die gesundheitlichen Probleme mit gezielten Maßnahmen be hoben beziehungsweise minimiert wer den Wittke Die Arbeitgeber müssen den Beschäftigten ein gesundheitsförderndes Verhalten ermöglichen Im Gegenzug müssen die Versicherten die angebotenen Maßnahmen nutzen Belastungen leichter nachweisen Auch die Beweisermittlung im Anerken nungsverfahren soll verbessert werden Die Berufsgenossenschaften müssen dafür sogenannte Expositionskataster er stellen sagt die Juristin Dabei würden mögliche gesundheitsschädigende Ein flüsse wie Gefahrstoffe oder Lärmbelas tungen erfasst die die Tätigkeit begleiten Diese Dokumentation könne wichtig bei der Beweisführung im Anerkennungsver fahren sein Vor allem wenn die Gefähr dung lange Zeit zurückliegt oder entspre chende Unterlagen verloren gegangen sind Eine wesentliche Verbesserung Denn nicht selten liegen zwischen Aus löser zum Beispiel durch die Arbeit in der chemischen Industrie und Aus bruch einer Krankheit viele Jahre Nicht zuletzt sollen neue wissen schaftliche Erkenntnisse schneller um gesetzt werden So wird der Ärztliche Sachverständigenrat der dem zustän digen Bundesministerium für Arbeit und Soziales Empfehlungen gibt gestärkt Dadurch soll auch das Verfahren be schleunigt werden um neue Berufs krankheiten in die entsprechende Be rufskrankheitenliste aufzunehmen Wittke begrüßt die Reform des Berufs krankheitenrechts als wichtigen Schritt Allerdings sollte man die sich schnell verändernde Arbeitswelt genau im Blick behalten Schließlich entstehen immer neue Bedingungen und damit unter Umständen auch neue Beschwerden Dabei denkt Wittke vor allem auch an psychische Erkrankungen die oft auf den Einsatz moderner Technologien zu rückzuführen sind Mit gewerkschaftlicher hilfe Wer Hilfe in Sachen Berufskrankheiten sucht ist bei der IG BCE an der richtigen Adresse Will beispielsweise der Unfall versicherungsträger die Berufskrankheit nicht anerkennen können die Betroffe nen mit gewerkschaftlicher Hilfe Wider spruchs und Klageverfahren führen Die Anerkennung einer Berufskrankheit er folgt vielfach in langjährigen Rechtsver fahren deren Ausgang Klägerin oder Kläger manchmal nicht mehr erleben In solchen Fällen führt die IG BCE auf Wunsch der Hinterbliebenen die Verfah ren weiter um den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen Katrin Schreiter diese VorausseTzungen gelTen eine erkrankung gilt als Berufserkran kung wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind die medizinische und die arbeits technische so muss die krankheit als Berufs krankheit anerkannt sein also auf der liste der Berufskrankheiten Verordnung stehen zudem müssen die arbeitnehmer nachweisen dass die gesundheitlichen schäden durch gesundheitsschädigende einwirkungen am arbeitsplatz entstanden sind sind beide Voraussetzungen erfüllt haben die Betroffenen anspruch auf leistungen der gesetzlichen unfallver sicherung diese reichen von reha leis tungen bis hin zu Verletztengeld und rente aktuell sind in der liste der aner kennungsfähigen Berufskrankheiten 80 Berufskrankheiten aufgeführt anlage 1 zur Berufskrankheiten Verordnung Bei vielen krankheiten wird die akzeptanz als Berufskrankheit jetzt einfacher auch bandscheibenbedingte rückenleiden gehören dazu

Vorschau IG BCE Kompakt 09/2020 Seite 53
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