37kompakt   Mai 2020    Trotz möglicher Vorbehalte empfiehlt  es sich  bereits im Vorstellungsgespräch  eine amtlich festgestellte Schwerbehin  derung zu erwähnen  Kein Bewerber ist  dazu verpflichtet  solange die Beein  trächtigung nicht andere oder einen  selbst gefährdet  Auch darf kein Arbeit  geber Auskünfte über vorliegende Krank  heiten verlangen  Vor Jahren beschäftigte sich das Bun  desarbeitsgericht sogar mit der Frage  ob  im Bewerbungsgespräch eine Lüge er  laubt ist  In diesem Fall hatte eine Mitar  beiterin anfangs im Personalfragebogen  ihre  Schwerbehinderung geleugnet und  erst sechs Monate später gemeldet  Das  höchste Gericht gestand der Frau das  Recht zu  die Frage falsch zu beantwor  ten  und untersagte dem Unternehmen   sie deshalb zu entlassen  Dieses Recht  zur Lüge besteht allerdings nur in weni  gen Fällen  beispielsweise auch bei der  Frage nach einer Schwangerschaft  warnt  Peter Voigt  Leiter der Abteilung Justizia  riat Recht Com pliance der IG BCE  Ohnehin genießen Schwerbehinderte  nach Ablauf der ersten sechs Monate  einen besonderen Kündigungsschutz   egal  wie groß der Betrieb ist  Um aller  dings einem Irrtum vorzubeugen  Auch  für schwerbehinderte Menschen gibt es  keine Beschäftigungsgarantie  Wird ihr Arbeitsplatz beispielsweise  im Zuge von Umstrukturierungen gestri  chen und findet sich für den Betroffenen  keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit  an anderer Stelle im Betrieb  ist eine  Kündigung zulässig  stellt Rainer Koch  von der Abteilung Diversity und Antidis  kriminierung der IG BCE klar  Vor der  Kündigung müsse der Arbeitgeber je  doch die Zustimmung des regionalen  Integrationsamts einholen  betont Koch   Die Behörde befragt sowohl den Be  triebsrat  die Schwerbehindertenvertre  tung als auch den Beschäftigten selbst  und entscheidet binnen eines Monats  Sollte es zu einer Kündigung kommen   steht den Mitgliedern der IG BCE der ge  werkschaftliche Rechtsschutz zur Seite   um die Wirksamkeit der Kündigung gege  benenfalls in einem Kündigungsschutz  prozess zu überprüfen  der GeSetzGeber gewährt Beschäf  tigten mit Handicaps außerdem zusätz  liche fünf Urlaubstage und den Anspruch  auf einen ihren Bedürfnissen angepass  ten Arbeitsplatz  Wer sehbehindert ist   hat das Recht auf ein Lesegerät  Wer  sprachbehindert ist  kann ein Sprach   erkennungssystem verlangen  Manchmal  hilft ein neuer Stuhl  eine Stehhilfe oder  eine höher verstellbare Werkbank  wenn  es um muskuläre Erkrankungen geht   Auch individuelle Lösungen bei den Ar  beitszeiten können beispielsweise Rheu  makranken über die Morgensteifigkeit  helfen  Notwendige Hilfsmittel muss der  Arbeitgeber  grundsätzlich kostenlos be  reitstellen  In all diesen Fällen ist die Schwerbehin  dertenvertretung  SBV  ein wichtiger An  sprechpartner  Diese Interessenvertretung  ist verpflichtend  sobald in einem Unter  nehmen mindestens fünf Schwerbehin  derte beschäftigt sind  Zählt der Betrieb  mindestens 100 schwerbehinderte Mitar  beiter  muss die gewählte Vertrauensper  son freigestellt werden  Kündigungen  die  ohne Beteiligung der SBV ausgesprochen  werden  sind laut Gesetz  unwirksam   trotz GerinGer Quote   die Einstel  lung von Schwerbehinderten hat für   Unternehmen auch Vorzüge  Sie sparen  beispielsweise eine Ausgleichsabgabe   die fällig wird  wenn nicht mindestens  fünf Prozent der Arbeitsplätze  ab 20 Ar  beitsplätze  mit  schwerbehinderten Be  schäftigten besetzt sind   Die Abgabe va  riiert zwischen 125 und 320 Euro im  Monat für jeden nicht besetzten Pflicht  platz  Das Geld landet in der Kasse der  Integrationsämter und bei der Arbeits  agentur  Im Gegenzug können Arbeit  geber staatliche Förderung beantragen   wenn sie sich für Menschen mit Handi  caps ein setzen  Jeder Ausbildungsvertrag  mit einem schwerbehinderten Jugend  lichen wird zudem wie die Besetzung  von zwei  statt einem  Pflichtarbeits  plätzen angerechnet  Gabi Stief Wer iSt SchWerbehindert  dauert eine erkrankung länger als ein  halbes Jahr und ist  die teilhabe am  Leben in der Gesellschaft beeinträch  tigt   spricht das Sozialgesetzbuch von  einer behinderung  der Grad der behin  derung  Gdb  orientiert sich an einem  ärztlichen Gutachten und wird vom  Versorgungsamt festgelegt  der Gdb   sagt aber nichts über die Leistungs  fähigkeit am arbeitsplatz aus  als schwerbehindert gilt  wer einen  Grad der behinderung von mehr als 50  hat  dann kann beim Versorgungsamt ein  Schwerbehindertenausweis beantragt  werden  er berechtigt  sogenannte  nachteilsausgleiche und bestimmte  Leistungen in anspruch zu nehmen    bei einem geringeren Grad als 50  aber  mindestens 30  kann ein arbeitnehmer  beantragen  einem einer Schwerbehin  derten gleichgestellt zu werden  tipp  der gewerkschaftliche rechts  schutz bietet unterstützung in den  Verfahren auf anerkennung eines Gdb   wenn beispielsweise die Schwerbehin  derteneigenschaft durch einen bescheid  abgelehnt wurde  Schwerbehinderte am arbeitsplatz sind immer noch die ausnahme  doch sehr viele tätigkeiten  können mit der nötigen ausrüstung ohne einschränkung ausgeführt werden   
        
        
        
        
        
          
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