38 kompakt Februar 2020 TIPPS STOLPERFALLE KARNEVAL Keine Narrenfrei Es ist wieder soweit Die fünfte Jahreszeit sorgt für tolle Tage In den Karnevals hochburgen herrscht Aus nahmezustand und auch in faschingsfernen Regionen wird gern mal die Krawatte gekürzt Doch das Arbeits recht lässt sich von den Narren oder Jecken nicht außer Kraft setzen E gal ob nun Helau oder Alaaf Narren oder Jecken Fastnacht oder Fasching die tollen Tage sind keine rechtlose Zeit schon gar nicht am Arbeitsplatz Das beginnt schon bei der Freistellung Einen allge meinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung gibt es für die fünfte Jahreszeit nicht erklärt Ursula Salzburger Selbst im Rheinland gibt es in der Karnevalszeit keine gesetzlichen Feier tage weiß die Fachsekretärin bei der IG BCE Abteilung Justiziariat Recht Compliance DAS HEISST Auch der Rosenmontag gilt als normaler Arbeitstag Ob der Chef seinen Mitarbeitern frei gibt ist seine Entscheidung Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln 2013 hat hier auch der Betriebsrat kein Mitbestim mungsrecht Aktenzeichen 7 TaBV 77 12 Eine Freistellung kann sich allerdings ergeben wenn sie im Tarifvertrag in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung oder einer arbeitsvertraglichen Regelung fixiert ist Auch durch eine sogenannte betriebliche Übung kann ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung entstehen erklärt Salzburger Eine betriebliche Übung liegt vor wenn der Chef bestimmte Ver haltensweisen regelmäßig wiederholt und die Beschäftigten daraus schließen können dass ihnen eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer zusteht Hat der Arbeitgeber drei Jahre lang ohne Vor

Vorschau IG BCE Kompakt 02/2020 Seite 52
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