39kompakt Januar 2020 ZWEI NUMMERN FÜR DEN FALL DER FÄLLE Hilfe und Beratungsstelle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 030 185551865 Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 0800 0116016 BLICKE WITZE UMARMUNGEN Die Rechtslage unterscheidet bei der sexualisierten Belästigung am Arbeitsplatz zwischen drei Kategorien Körperlich Dazu zählen alle unerwünschte Berührungen streicheln tätscheln kneifen küssen und umarmen aber auch das Ignorieren der normalen körperlichen Distanz Selbstverständlich gehören gewalttätige Übergriffe ebenfalls in diese Kategorie Verbal In diese Kategorie fallen zweideutige Kommentare anzügliche Witze sowie Bemerkungen außerdem Aufforderungen zu sexuellen oder intimen Handlungen sowie unangebrachte Fragen zur Privatsphäre Nonverbal Diese Kategorie umfasst die ungewollte Konfrontation mit sexuellen oder intimen Inhalten wie Nacktbilder Auch anzügliche Blicke sowie Pfiffe und unerwünschtes Anbaggern per E Mail oder Handy gehören dazu Fo to i St oc kp ho to Yu ri A rc ur s um eine sexuell bestimmte Belästigung wenn es sich um eine von den Betroffenen unerwünschte Handlung handelt Bemerkungen oder Berührungen sexuelle Gesten oder Inhalte als belästigend empfunden werden die Betroffenen dadurch ein geschüchtert angefeindet erniedrigt beleidigt oder entwürdigt werden Sexualisierte Belästigung am Ar beitsplatz gibt es in allen Berufsbran chen sagt Wittke Meist sind die Opfer Frauen Dabei spiele auch die Machtfrage eine große Rolle gerade wenn die Belästigung von Vorgesetzten ausgehe Die Hierarchiestufe macht es für viele Betroffene zusätzlich schwer sich zu wehren Dabei sorgen sich die Opfer häufig berufliche Nachteile zu erfahren falls sie sich zur Wehr set zen oder noch eindeutigere Avancen ablehnen Das bestätigt auch die aktuelle Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bun des Danach hat jede elfte erwerbstätige Person neun Prozent der Befragten in den vergangenen drei Jahren sexuali sierte Belästigung beim Job erlebt Be troffen waren 13 Prozent der befragten Frauen und 5 Prozent der befragten Männer Bei 43 Prozent der Täter han delte es sich um Kollegen bei 19 Prozent waren es Vorgesetzte oder betrieblich höhergestellte Personen HILFE WAS KANN ICH TUN Unternehmen sind gemäß dem Allge meinen Gleichbehandlungsgesetz ver pflichtet gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen Sie müssen nicht nur Prävention betreiben und ihre Beschäftigten schulen sondern auch die Peiniger zur Rechenschaft ziehen Zu den möglichen Konsequenzen gehören Abmahnungen Umsetzungen Verset zungen oder sogar die Kündigung er klärt die Rechtsanwältin Darüber hi naus kann sexualisierte Belästigung auch ein Straftatbestand nach dem Straf gesetzbuch sein und zu einem Straf verfahren führen Wer sich sexuell belästigt fühlt sollte sich deshalb bei den entsprechenden betrieblichen Stellen beschweren sagt Wittke Auch der Betriebsrat ist dafür ein guter Ansprechpartner In gravie renden Fällen vor allem bei Wieder holungsgefahr empfiehlt die Expertin vom Leistungsverweigerungsrecht Ge brauch zu machen Allerdings sollte man sich vorher unbedingt rechtlich be raten lassen um eine Abmahnung zu vermeiden Für die Beweisführung rät die Juristin ein entsprechendes Tage buch zu führen und Kollegen zu suchen die die Belästigung bezeugen können Wittke weiter Hilfreich ist eine ent sprechende Betriebsvereinbarung die hilft verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen und für Transparenz und Handlungssicherheit zu sorgen Sie sollte Schulungsmaßnahmen beinhal ten ein transparentes und strukturiertes Beschwerdeverfahren vorschreiben so wie klare Regelungen über mögliche Sanktionen treffen Katrin Schreiter

Vorschau IG BCE Kompakt 01/2020 Seite 55
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