35kompakt Januar 2020 Betriebsrente von 200 Euro Seine Kran kenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1 1 Prozent Er hat ein Kind und zahlt daher in der Pflegeversicherung den Satz von 3 05 Prozent Bis zum Dezember 2019 fielen mo natlich Beiträge zur Krankenversiche rung von 15 7 Prozent von 200 Euro 31 40 Euro und Pflegeversicherungsbei träge in Höhe von 6 10 Euro an also ins gesamt 37 50 Euro Vom 1 Januar 2020 an werden die GKV Beiträge nur noch von 200 159 25 40 75 Euro berechnet Daraus resultiert ein monatlicher Krankenversi cherungsbeitrag von 15 7 Prozent von 40 75 6 40 Euro Zusammen mit dem unveränderten Pflegeversicherungsbei trag ergibt sich ein monatlicher Gesamt betrag von 12 50 Euro Das sind 25 Euro weniger als 2019 noch anfielen GILT DIE NEUREGELUNG AUCH FÜR BESTEHENDE RENTEN Ja Die Verbesserungen wurden zum 1 Januar 2020 wirksam und zwar so wohl für bestehende als auch für Neu Renten Der Freibetrag gilt auch bei kapi talisierten Betriebsrenten Hier gelten generell 1 120 des Auszahlungsbetrags als beitragspflichtig So wird zum Bei spiel bei einem Auszahlungsbetrag von 36 000 Euro der Beitrag auf eine fiktive monatliche Rente von 300 Euro erho ben Auch hiervon ist seit 2020 nur der 159 25 Euro übersteigende Betrag in der GKV beitragspflichtig WAS GILT FÜR BEZIEHER MEHRERER BETRIEBSRENTEN Der Freibetrag in Höhe von knapp 160 Euro gilt für die Summe aus allen Betriebs renten also für Bezieher mehrerer Be triebsrenten nicht etwa für jede Betriebs rente einzeln sowie aus Arbeitsein kommen Darunter versteht der Gesetz geber Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit wozu auch Einkünfte aus Photovoltaik und Windkraft Anlagen gehören Übersteigen Betriebsrenten und Arbeitseinkommen insgesamt den Freibetrag so ist alles was darüber liegt in der GKV voll beitragspflichtig WAS ÄNDERT SICH FÜR ARBEITNEHMER BEIM NETTOLOHN 2020 gibt es bei den Beitragssätzen der Sozialversicherungen nur geringe Än derungen Vom Bruttolohn gehen im Schnitt knapp 20 Prozent an die Sozial kassen Lediglich die von Kasse zu Kasse unterschiedlichen Zusatzbeiträge der Krankenversicherung werden im Schnitt leicht steigen Dafür sinkt aber der Bei trag zur Arbeitslosenversicherung ein wenig von 2 5 auf 2 4 Prozent Aufgrund der steigenden Beitrags bemessungsgrenzen müssen sehr gut verdienende Arbeitnehmer etwas mehr in die Sozialkassen einzahlen Das wird jedoch durch die steigenden Steuerfrei beträge und eine Korrektur des Steuer tarifs mehr als kompensiert So steigt der steuerfreie Grundfrei betrag von 9168 auf 9408 Euro Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich um 192 auf 7812 Euro Zugleich werden die Tarifeckwerte des Einkommensteuer tarifs angepasst Der Steuertarif wird wenn man sich ein Koordinatensystem vorstellt nach rechts verschoben und zwar um 1 95 Prozent Hierdurch soll wie von der IG BCE schon lange gefordert die sogenannte kalte Progression ausge glichen werden Der progressive also mit zunehmendem Bruttoeinkommen immer mehr ansteigende Steuertarif würde ansonsten dazu führen dass Lohnsteigerungen in Verbindung mit Für viele Arbeitnehmer bleibt am Jahresende mehr Geld übrig der Inflation zumindest teilweise durch eine höhere Besteuerung aufgefressen werden WAS GIBT ES NEUES BEIM ARBEITSLOSENGELD Ab 2020 gelten günstigere Regelungen für den Anspruch auf diese Versiche rungsleistung Anspruch hierauf haben auch künftig im Regelfall nur Arbeits lose die mindestens zwölf Monate mit versicherungspflichtiger Beschäftigung nachweisen können Diese Bedingung kann ab 2020 allerdings leichter erfüllt werden Die erforderlichen zwölf Mona te können nun innerhalb einer Rahmen frist von 30 Monaten vor dem Tag des Antrags auf Arbeitslosengeld nachgewie sen werden Bis Ende 2019 galt eine kür zere Rahmenfrist von 24 Monaten Da mit können nun etliche Arbeitslose die ansonsten direkt ins Hartz IV System durchgereicht worden wären einen An spruch auf die Versicherungsleistung ALG erwerben UND WAS ÄNDERT SICH BEIM WOHNGELD Viele Arbeitnehmer und Rentner werden diese Leistung jetzt zum ersten Mal er halten Dafür sorgt die jüngste Wohn geldreform die Anfang 2020 in Kraft getreten ist Insgesamt sollen 660 000 Haushalte von den erhöhten Zuwen dungen profitieren Für einen durch schnittlichen anspruchsberechtigten Zwei Personen Haushalt soll das Wohn geld laut Bundesbauministerium von 145 Euro auf 190 Euro im Monat stei gen Zudem wurde nun gesetzlich veran kert dass der staatliche Mietzuschuss künftig im zweijährigen Turnus an die Entwicklung der Wohnkosten angepasst wird Rolf Winkel

Vorschau IG BCE Kompakt 01/2020 Seite 51
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